Die Gewerkschaft frei beruflicher Künstler*innen bemüht sich um Lohngerechtigkeit, arbeits- und sozialrechtliche Absicherung sowie die Erhaltung der kulturellen Vielfalt. Sie ist sozialpartnerschaftlich tariffähig und berechtigt zur Schaffung von Kollektivverträgen. Somit schafft sie Lohn- und Honorarstandards, verhindert Lohndumping und ermöglicht Rechtsbeistand und -beratung.
Angesichts der sozialen Lage von Kunstschaffenden ist sie bemüht um den Ausbau struktureller Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von selbständiger und angestellter Tätigkeit, arbeitet an der Erleichterungen zur Anwartschaft auf Arbeitslosengeld für Atypische mit kurzen Dienstverhältnissen, an einer Neudefinition von Arbeitslosigkeit und neuen Verbleibestimmungen im AMS-Team4.
Grundvoraussetzung dafür ist die Liebe zur Solidarität mit den Machtlosen.